Das Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) zwischen der Schweiz und Ecuador ist am 17. April 2019 in Kraft getreten. Das Protokoll passt die Amtshilfeklausel dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage an.

Das Änderungsprotokoll zum DBA wurde am 26. Juli 2017 in Quito unterzeichnet und ist am 17. April 2019 in Kraft getreten. Es passt das DBA mit Ecuador aus dem Jahre 1994 den heutigen Verhältnissen an und beinhaltet den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Die neuen Bestimmungen sind auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre anwendbar, die am 1. Januar 2020 beginnen. Das DBA trägt zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Steuerfragen zwischen den beiden Staaten bei.

(Quelle: https://latina-press.com/news/262368-aenderungsprotokoll-zum-doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-ecuador-in-kraft-getreten)

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